Menschenrechte für Priesterkinder
 

Rechtlich

Bereits im Jahr 2010 hatten wir in einem Mail an die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  die Diskriminierung von Priesterkindern noch einmal detailliert erläutert, und sie gebeten durch Ihre Arbeit mit auf eine Beendigung dieser Diskriminierung hinzuwirken. Nach der Antwort durch einen der hohen Beamten des Ministeriums, die zwar durchaus sympathisierend, aber doch auch ausweichend war, hatten  wir die Ministerin dann in einem zweiten Schreiben vor allem noch einmal deutlich auf die noch immer bestehende Diskrepanz zwischen dem von Dr.Goerdeler erläuterten geltenden Recht, und der durch Gesetzesbrüche der Kirche entstandenen und vom Staat nicht genügend bekämpften Praxis hingewiesen.

Trotz dieser Diskrepanz denken wir, dass die Position des Ministeriums, und dabei vor allem auch der Verweis auf die spätestens seit der Reform des Kindschfatsrechts im Jahr 1998  gegebene völlige Gleichstellung aller Kinder hinsichtlich Unterhalt, Erbe und Kontakt zum eigenen Vater, möglicherweise bereits bis heute in einigen Fällen zu einem Umdenken bei z.B. Richtern hinsichtlich den rechtlichen  Ansprüchen von Priesterkindern geführt hat.
So ist uns ein Fall bekannt, in dem eine Richterin den Vater eines inzwischen erwachsenen Priesterkindes, der sich, obwohl schon sehr alt, durch eine regelrechte "Flucht"  in ein katholisches Haus im Ausland einem Test zur Feststellung der Vaterschaft in Deutschland hatte entziehen wollen, selbst dort noch zu einen solchen Test verplichtet hat, der dann in der Tat die Vaterschaft bestätigte. Ein früheres Urteil in derselben Sache hatte noch den Sohn wegen Nötigung (!) verurteilt, weil er seinen Vater öffentlich hatte benennen wollen.

Sollten wir, u.a. durch die Veröffentlichung des vom Justizministeriums erbetenen Statements, etwas zu dieser konsequenteren Anwendung  geltenden  Rechts haben beitragen können, sind wir dankbar dass wir das tun konnten.

In den allermeisten Fällen bleibt eine solche konsequente Anwendung jedoch nach wie vor sehr schwierig. Vor allem das von der katholischen Kirche  praktisch ausgesprochene Verbot an Ihre Priester, die Vaterschaft anzuerkennen, und die sehr oft bestehenden Schweigevereinbarungen zwischen Bistümern und der Mutter, machen es dieser in der Praxis meistens unmöglich ihr Recht einzuklagen. Hier wäre es nach wie vor die Pflicht des Staates, das Vorgehen der katholischen Kirche konsequenter zu überprüfen und zu sanktionieren, um diese permanent stattfindende Missachtung geltenden Rechts zu verhindern.

 

Methoden der Diskriminierung

Schweigepapiere

Mit den Schweigepapieren oder Schweigeverpflichtungen, die Müttern von Priesterkindern von katholischen Orden oder Diözesen in vielen Fällen vorgelegt werden, werden die Mütter genötigt gegenüber niemandem den Vater ihres Kindes zu nennen. Die Kirche ihrerseits verpflichtet sich im Gegenzug nicht definitiv zu einer Gegenleistung, sondern stellt meistens nur in Aussicht dem Kind eine "Ausbildungsbeihilfe" zu gewähren (das Wort Unterhalt wird vermieden).       

Abgesehen davon, dass Unterhalt (wie später auch ein Pflichtanteil am Erbe) nach dem Gesetz jedem Kind einfach zusteht, und nicht Teil als Teil eines "Deals" für eine Gegenleistung gezahlt wird, sind die Vereinbarungen, da sie ja eigentlich auf Erpressung beruhen, völlig sittenwidrig. Oft  übrigens auch der Form nach, da in vielen Fällen auch nur die Kirchenseite den "Vertrag" erhält, während der Mutter keine Kopie ausgehändigt wird. Die Kopie einer Schweigevereinbarung finden Sie in unserem Archiv (LINK)

Die Methode Zwangsverheiratung

Eine wenig bekannte, und in bestimmten Fällen offebar vor allem bei ex-Priestern hohen Ranges angewandte Methode, ist die Zwansgsverheiratung dieser Ex-Priester an eine der Kirche genehme katholische Witwe, mit dem Ziel durch dieses Konstrukt die Vaterschaft, also die wirkliche Familie des Priesters,  verheimlichen zu können. Siehe hierzu die eigene Rubrik "Fälle / Methoden".